FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Gebäudereinigung

 Kann ich kurzfristig eine Dienstleistung anfordern? 


Können Sie. Ja nach Auftragslage sind wir dank flexibler Unternehmensstruktur in der Lage, Aufträge zeitnah abzudecken. Bei größeren Aufträgen oder Aufträgen von anhaltender Dauer vereinbaren wir die Rahmenbedingungen und die zeitlichen Abläufe mit unseren Kunden im Voraus.

 Wie werden die erbrachten Leistungen berechnet? 


Für erbrachte Dienstleistungen stellen wir in den meisten Fällen nach Abschluss eine Rechnung. Andauernde Vertragsverhältnisse wie z.B. für die Unterhaltsreinigung werden monatlich abgerechnet. Oft wünschen unsere Kunden einen pauschalen Monatsbetrag, für den das Objekt dann "sauber" ist. So sind die Kunden hinsichtlich ihrer Rechnung auf der "sicheren Seite".

 Wer haftet bei Schäden? 


Bei Schäden, welche unserer Personal in Zusammenhang mit den vereinbarten Tätigkeiten verursacht, haften wir im Sinne unserer betrieblichen Haftpflichtversicherung.

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